Pflege- und Betreuungsleistungen
Wir erbringen im Rahmen der vollstationären Versorgung nach § 43 SGB XI Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung .Für den Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung erbracht.
Zu den Leistungen der Pflege gehören:
- Hilfen bei der Körperpflege,
- Hilfen bei der Ernährung,
- Hilfen bei der Mobilität.
Neben den Leistungen der Pflege und der sozialen Betreuung erbringt die Einrichtung Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch das Pflegepersonal. Bei den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik (z.B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Einreibung, Medikamentengabe etc.).
Als Schwerpunkte der Pflege/Betreuung haben wir uns für die Versorgung chronischer Wunden, der Betreuung demenziell Erkrankter sowie der Palliative Care entschieden. Dazu stehen speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung bzw. werden ausgebildet.
Neben der eigentlichen Pflege (Grund- und Behandlungspflege) spielt die soziale Betreuung eine wesentliche Rolle. Durch Leistungen der sozialen Betreuung soll der Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung und bei der Gestaltung des Alltages ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (z.B. Angehörige und Betreuer) geschehen kann. Es fördert den Kontakt des Bewohners zu den ihm nahe stehenden Personen sowie seine soziale Integration. Dieser Betreuung wollen wir durch den Einsatz von speziell ausgebildeten bzw. weitergebildeten Mitarbeitern gerecht werden.
BeispieltherapieplanFür Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz geführt haben, unterbreitet das Heim ein spezielles zusätzliches Betreuungsangebot, das über die soziale Betreuung hinausgeht. Bewohner sind berechtigt, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, wenn die Pflegekasse oder der private Versicherer einen erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 45a SGB XI festgestellt haben. Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur Aktivierung und Betreuung der anspruchsberechtigten Bewohner, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Neben den täglichen Angeboten zur sozialen Betreuung soll auch das Feiern im Haus besonders großgeschrieben werden. So finden Veranstaltungen, wie z.B.:
- Geburtstage des Monats,
- Fasching,
- Frühlingsfest,
- Sommerfest,
- Erntedank- und Weinfest,
- Weihnachtsfeier und
- Silvesterfeier
statt. Fotos der Feste finden Sie in unserer Bildergalerie.
Andachten finden einmal monatlich mit dem zuständigen Pfarrer statt. Auf Wunsch werden Besuche auf dem Zimmer abgestattet.
Externe Dienstleistungen
Auf ärztlichem Anraten oder auf Wunsch des Bewohners werden als Bestandteil der Rundumversorgung externe Dienste angeboten.
Dazu gehören:
- ärztliche Versorgung durch praktische Ärzte (Hausarzt) im Haus,
- Vermittlung von Routineuntersuchungen, Zahnarztkonsultationen, Facharztkonsultation (auf Anraten des Hausarztes),
- die med. Fußpflege und der Friseur kommen ins Haus
- Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie erfolgen nach ärztlicher Verordnung (bei Bedarf oder auf Wunsch im Haus)
- wir unterstützen bei der Beschaffung von Hilfsmitteln
- es findet eine Vor-Ort-Betreuung durch eine Apotheke statt (die freie Apothekenwahl wird dabei nicht eingeschränkt)
Soziale Dienstleistungen
Durch die Verwaltung wird eine Heimaufnahme mit dem Antragsteller und/oder Angehörigen und/oder dem Betreuer vorbereitet.
- Es werden im Vorfeld Wünsche (z.B. Einzel- oder Doppelzimmer) erfasst. Die Möglichkeiten ihrer Erfüllung werden erörtert. Dabei spielen verschiedene Faktoren wie z.B. die Belegung sowie das jeweilige Krankheitsbild des Bewerbers eine beeinflussende Rolle. Alle möglichen Personalien, die für eine Anmeldung notwendig sind, werden aufgenommen.
Ein Beratungsgespräch wird durchgeführt. - Eine Heimbesichtigung und die Mitgabe eines Prospektes, unserer Preisliste und eines Musterheimvertrages ermöglichen dem Antragsteller und den Angehörigen einen Vergleich der Heime und helfen bei der Entscheidungsfindung.
- Die Verwaltung gibt bei Bedarf Hilfestellung bei Beantragung der Sozialhilfe für den Bewohner, der nicht zum Selbstzahler wird.
- Während des Heimaufenthaltes unterstützt (auf Wunsch) die Verwaltung die Heimbewohner und Angehörigen bei der Erledigung von Formalitäten.

