Lage und Umgebung
Salzwedel ist mit seinen ca. 22.000 Einwohnern die Kreisstadt des Altmarkkreises Salzwedel.
In der zur Zeit der Hanse bedeutenden Stadt haben die Kreisverwaltung, das Amtsgericht, das Krankenhaus Salzwedel – eine Einrichtung des Altmarkklinikums – sowie andere wichtige Institutionen ihren Sitz.
Salzwedel zieht mit seinen Sehenswürdigkeiten zahlreiche in- und ausländische Gäste in seinen Bann. Die historische Innenstadt lädt zum Bummeln ein. Es gibt viele Möglichkeiten, in den altehrwürdigen Gassen der Stadt seine Freizeit zu verbringen.
Die Umgebung der Stadt ist von der Land- und Forstwirtschaft geprägt.
Salzwedel kann über die Bundesstraßen 71, 190 und 248 sowie mit der Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.
Durch die demografische Entwicklung der Stadt und ihrer Umgebung zeichnet sich eine Veränderung der Alterstruktur in der Region ab. Die Zahl der älteren Bürger/Innen wird zunehmen, damit ist erfahrungsgemäß auch ein höherer Bedarf an Plätzen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe verbunden. Dieser Entwicklung folgend entstand das Seniorenzentrum "Jeetzeblick".
"Jeetzeblick" ist ein modernes Pflegeheim, welches kundenorientiert gebaut wurde und geführt wird.
Die bereits gesammelten Erfahrungen in der stationären Altenhilfe fließen in die tägliche Arbeit ein und dienen dem Wohl unserer Bewohnerinnen und Bewohner.
In unmittelbarer Nähe zur B71, dennoch aber in ruhiger parkähnlicher Umgebung, hinter einer Schwimmhalle gelegen, bietet das Haus einerseits die notwendige Ruhe und Geborgenheit, lässt aber anderseits durch seine günstige Lage eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Schwimmhalle, ein Ärztehaus, ein Krankenhaus, ein Einkaufszentrum, Friseursalons sowie gastronomische Einrichtungen.
Bewohner und Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Pflegebedürftige im Sinne des § 14 SGB XI. der Pflegestufen 0 bis III. In einigen wenigen Fällen geraten wir mit unseren Möglichkeiten und der personellen, technischen und apparativen Ausstattung an Grenzen. Insofern können wir eine Pflege und Betreuung für:
- Beatmungspflichtige Personen,
- Schwerst-Schädelhirngeschädigte, bei denen eine spezielle fachlich qualifizierte Pflege und Betreuung erforderlich ist,
- Personen, bei denen Chorea diagnostiziert wurde,
- Personen mit Infektionskrankheiten, deren spezifische Therapie und Pflege eine Betreuung in der Einrichtung nicht zulassen,
- Versicherte, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses der beschützten Unterbringung bedürfen oder sich diese erforderlich macht
konzeptionell nicht anbieten.

